ABGELAUFEN – Die Investitionsprämie kann in Österreich nicht mehr beantragt werden, da die Frist abgelaufen ist.

Unterstützung bei der Beantragung der Investitionsprämie, insbesondere: Aufbereitung, Formulierung & Dokumentation von relevanten Investionen (Infrastruktur, Digitalisierung, Ökologisierung) & Vorhaben.

Was ist förderbar?

  • Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
  • die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
  • Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.

Förderhöhe

FörderhöheThemenstellung
7 % allgemeine Investitionen (z.B. Maschinen)
14 %Investitionen in Ökologisierung
14%Investitionen in Digitalisierung
14%Investitionen in Gesundheit

Umfang der Dienstleistung:

  • Einreichungsunterlagen für die Forschungsprämie erstellt

Preis der Dienstleistung:

  • Auf Anfrage (abhängig vom Leistungsumfang)

Weitere Förderinformationen

AWS Investitionsprämie im InnoPotentials-Infopool

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