ABGELAUFEN – Die Investitionsprämie kann in Österreich nicht mehr beantragt werden, da die Frist abgelaufen ist.
Unterstützung bei der Beantragung der Investitionsprämie, insbesondere: Aufbereitung, Formulierung & Dokumentation von relevanten Investionen (Infrastruktur, Digitalisierung, Ökologisierung) & Vorhaben.
Was ist förderbar?
- Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
- die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
- Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
Förderhöhe
Förderhöhe | Themenstellung |
7 % | allgemeine Investitionen (z.B. Maschinen) |
14 % | Investitionen in Ökologisierung |
14% | Investitionen in Digitalisierung |
14% | Investitionen in Gesundheit |
Umfang der Dienstleistung:
- Einreichungsunterlagen für die Forschungsprämie erstellt
Preis der Dienstleistung:
- Auf Anfrage (abhängig vom Leistungsumfang)
Weitere Förderinformationen
AWS Investitionsprämie im InnoPotentials-Infopool