Die Forschungszulage ist ein Förderinstrument zur Minderung der Steuerlast von Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (F&E) betreiben in Deutschland. Sie ähnelt sehr stark der Forschungsprämie in Österreich, die unsere Experten von InnoPotentials bereits seit mehreren Jahren erfolgreich beantragen und abwickeln.

Beantragung

Forschungszulage: Steuerförderung für Unternehmen in Deutschland (DE), Bild: Pixabay

Die Forschungszulage kann von allen Unternehmen beantragt werden, die ihren Sitz in Deutschland haben, hier steuerpflichtig sind und Forschung und Entwicklung betreiben. Sie steht also großen wie auch kleinen und mittleren Unternehmen, etablierten Unternehmen wie auch Start-ups zur Verfügung. Sie kann von Unternehmen aller Branchen und Regionen Deutschlands beantragt werden.

Die Forschungszulage muss beim Finanzamt beantragt werden und wird auf die Ertragsteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die Steuerschuld, so wird sie als Steuererstattung ausgezahlt. Damit können auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) von Unternehmen gefördert werden, die sich in einer Verlustphase befinden. Gefördert werden können eigenbetriebliche Forschung, aber auch Auftragsforschung und Eigenleistungen von Einzelunternehmern. Die sog. Bescheinigungsstelle für die Forschungszulage (BSFZ) prüft die inhaltlichen Voraussetzungen von Ihren F&E-Projekten und erstellt auf dieser Basis eine Bescheinigung (Gutachten), mit dem die Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt beantragt werden kann.

Förderfakten

  • Wer? Steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland: z.B. Einzelunternhemen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, unabhängig von Größe und Branche.
  • Was? Zuschuss für F&E Aufwendungen in den Bereichen: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
  • Wann? Nach Ende des jeweiligen Steuer- Wirtschaftsjahres.
  • Wieviel? 25% auf F&E-Personalkosten und/oder 15% auf Auftragsforschung – aber max. 1.000.000 je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe (bis Ende 06.2026 aufgrund von COVID-19)
  • Wo? Einzureichen in einem 2-stufigen Verfahren: (1) Ansuchen um Bescheinigung der inhaltlichen Förderbarkeit bei der Bescheingungsstelle für die Forschungszulage und dann (2) Beantragung bei zuständigen Finanzamt.

Komplementäre Finanzierung: Steuerliche Forschungsförderung und Projektförderung ergänzen sich

Die steuerliche Forschungsförderung und die klassische Projektförderung stehen nicht in Konkurrenz zueinander. Da beide Instrumente unterschiedliche förderpolitische Ziele verfolgen, ergänzen sie sich vielmehr. Ein Vergleich mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) soll dies verdeutlichen (siehe Tabelle).

Besonders wirtschaftsfreundlich ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) auch deshalb, weil es eine Kombination von steuerlicher Forschungsförderung und anderen öffentlichen Fördermaßnahmen zulässt. Hier heißt es im Gesetz, dass die Forschungszulage grundsätzlich neben der Projektförderung für ein und dasselbe begünstigte FuE-Vorhaben gewährt werden kann. Die Gewährung der Forschungszulage neben der Inanspruchnahme anderer Förderungen findet jedoch ihre Grenzen in der Doppelförderung derselben Aufwendungen. Konkret bedeutet dies, dass förderfähige Aufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage einbezogen werden dürfen, wenn für diese andere Förderungen beantragt oder bewilligt worden sind.

Vergleich: Forschungszulage vs. klassische Projektförderung (ZIM)

Forschungszulage (Steuerliche Forschungsförderung laut FZulG)Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
ZielgruppeUnternehmen aller Größenordnungennur Mittelstand (KMU – Kleine und Mittlere Unternehmen)
Begünstigte F&E-VorhabenGrundlagenforschung, industrielle Forschung, Auftragsforachung und experimentelle EntwicklungExperimentelle Entwicklung und industrielle Forschung im marktnahen Bereich
Zeitpunkt der FörderungNach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Aufwendungen für ein F&E-Vorhaben angefallen sindMit Bewilligung des Vorhabens
Förderfähige AufwendungenPersonalkosten für F&E und externe F&E-Aufwendungen (z.B. Forschungsaufträge)Personalkosten, Materialkosten etc.
Forschungszulage und ZIM-Projektförderung: Wer wird wie gefördert?

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