IraSME ist eine länderübergreifende Initiative mehrerer europäischer Fördergeber. In Österreich wird die Förderung durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) finanziert. Vorrangiges Ziel ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit und des Innovationsoutputs österreichischer Unternehmen durch strukturierte Zusammenarbeit in länderübergreifenden Innovationsnetzwerken. Mit der Zusammenarbeit im Netzwerk wird deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationsprung bei allen Kooperationspartnern erreicht. Innovative KMU, die bislang nicht oder nur sporadisch Forschung, Entwicklung und Innovation betrieben haben, sollen einen systematischen Zugang zu externem Know-how, erhalten, sodass FEI und Kooperation für sie zur regemäßigen Praxis werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Auf- & Ausbau nachhaltiger Innovationsnetzwerke, organisiert in Form eines länderübergreifenden Konsortiums. Das Konsortium muss zumindest aus 3 voneinander unabhängigen Unternehmen bestehen. Mindesten 2 von den Unternehmen müssen KMU aus mindestens 2 am 27. Call teilnehmenden Ländern bzw. Regionen kommen: Alberta (Kanada), Österreich, Brasilien, Flanders (Belgien), Deutschland, Luxemburg, Russland, Türkei oder Wallonie (Belgien). Gefördert wird hauptsächlich die strukturierte Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sowie zusätzlich F&E-Einrichtungen. Unterstützt werden auch die Umsetzung von konkreter Innovationsvorhaben- Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Die Ausschreibung ist themenoffen.
Anforderungen
- Förderbar sind Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
- Die Gesamtkosten des österreichischen Projektteils müssen mindestens 100.000 Euro betragen.
- Die Laufzeit des Projekts beträgt 1-3 Jahre.
Förderbare Kosten und Förderhöhe
- Die maximale Förderhöhe beträgt 500.000 Euro für den österreichischen Projektteil.
- Gefördert werden Personalkosten und sonstige projektbezogene Einzelkosten wie die Kosten für Anlagennutzung, Sachkosten, Drittkosten, Reisekosten.
- Die Drittkosten dürfen jedoch 40% der förderbaren Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten.
Antragstellung
Die Ausschreibung ist bis zum 31.03. 2021 offen. Die Förderung für den österreichischen Antragsteil ist bei der FFG zu beantragen.
Zum Ausschreibungsleitfaden der FFG